Batteriegesetz
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Gemäß § 10 BattG sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Batterien und Akkumulatoren, die Sie bei uns erwerben, Schadstoffe enthalten können. Diese dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden.
Pflichten des Verbrauchers:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel zurückzugeben. Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, umweltgefährdende Stoffe fachgerecht zu entsorgen und Recycling zu ermöglichen.
Hinweis zur Rückgabe:
Sie können Batterien, die wir als Händler im Sortiment führen oder geführt haben, nach Gebrauch unentgeltlich an unserem Firmensitz oder an anderen vom Handel eingerichteten Rückgabestellen zurückgeben. Die Rückgabe ist auch in sonstigen Verkaufsstellen möglich, die Batterien des gleichen Typs führen.
Kennzeichnung:
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Zusätzlich befindet sich auf den Batterien das chemische Symbol des Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber).
Hinweis auf das Batteriegesetz:
Wir sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, Sie auf die oben genannten Pflichten und Hinweise aufmerksam zu machen.